Konzept: Therapeutisches Kinder- und Jugendheim Struxdorf
Gliederung
- Vorwort
- Die Indikation für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- Allgemeine Zielsetzungen
- Erziehungsstil
- Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen
- Grenzen der Grundleistungen / Zusatzleistungen
- Gesetzliche Grundlage
- Zielgruppe
- Ausschlusskriterien
- Zielformulierung
- Ganzheitliche Förderung
- Partizipation
- Elternarbeit
- Schule und Beruf
- Berufsvorbereitung
- Auf dem Weg zur Selbständigkeit
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII
- Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung
- Sicherung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung ( § 8a SGB VIII)
- Schulen in der Umgebung
- Alles auf einen Blick
Dieses Handeln ist geprägt von einer humanistischen Grundeinstellung, wie sie das Leitbild, der Interessengemeinschaft Kleine Heime und Jugendhilfeprojekte Schleswig-Holstein e.V. beschreibt. Hieraus leiten wir für uns eine prinzipiell positive, wertschätzende und akzeptierende Einstellung zum Menschen in seiner Ganzheit ab. Bestandteile dieser Sichtweise sind im Besonderen die jeweiligen Biographien der jungen Menschen, sowie die Arbeit und Reflexion mit der Herkunftsfamilie und dem neuen Lebenssystem in Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Die Haltung des Pädagogen, der in der Heimerziehung tätig ist, sollte geprägt sein von Ganzheitlichkeit, das Handeln und Denken soll lösungsorientiert, interdisziplinär, alltagstauglich, familienaktivierend, empathisch und impulsgebend.
Kinder und Jugendliche leben heute in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen (Außenwohngruppen, Betreutes Wohnen), wenn sie aus sehr unterschiedlichen Gründen in ihrer Herkunftsfamilie vorübergehend oder auf längere Sicht nicht leben können, wollen oder dürfen. Sie bringen bei der Aufnahme ihre eigene individuelle Lebensgeschichte mit. Bisweilen werden traumatische Lebenserfahrungen, lang andauernde Frustrationen und Erziehungsdefizite erst im Laufe des „Heimlebens" erkennbar.
Je nach den Anforderungen im Einzelfall ist dieses mit besonderen pädagogischen und ggf. therapeutischen Angeboten oder Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsangeboten zu verbinden.
- Klärung und Stabilisierung der familiären Situation
- Erziehung zu größtmöglicher Selbständigkeit
- Integration in die Herkunftsfamilie
- Entwicklung von Lebensperspektiven
- Verselbständigung
- Erwerb von Selbstvertrauen und Selbständigkeit und damit verbundener Handlungskompetenzen
Unsere Pädagogik richtet sich nach den Fähigkeiten und Stärken, sowie nach den individuellen Störungen in der Entwicklung und Auffälligkeiten im Verhalten der Kinder und Jugendlichen. Kontinuität und Zuverlässigkeit sind wesentliche Bestandteile in der Arbeit und Begegnung mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Ein strukturierter Tagesablauf unter Einbindung von immer wiederkehrenden Ritualen soll ein gemeinsames Leben und Erleben ermöglichen, welche die Basis für eine vertrauensvolle, einschätzbare und eine gegenseitig akzeptierende Beziehung bilden.
Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernimmt die Einrichtung. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet und dem Kind oder Jugendlichen wird komplementär ein pädagogisches - therapeutisches Wirkungsfeld geboten, das die Natur des Kindes aufnimmt, Ressourcen aufdeckt und fördert.
Das Setzen und Durchsetzen von Grenzen, aber auch das Respektieren von Freiräumen, Entfaltung und Entwicklung, in denen das Neuerlernte entsprechend den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeübt und vertieft werden kann, ist Bestandteil unserer Pädagogik.
Grundvoraussetzungen für unsere Arbeit sind:
- Eine humanistische Grundeinstellung
- Liebevolle Zuwendung bei konsequenter Haltung
- Die Bewältigung des Alltags,
- Stärken fördern
- Schwächen abbauen
- klar strukturierter Tagesablauf
- Klarheit der Sprache
- Klarheit im Umgang
- durchdachte Regeln
- durchdachte Reaktionen
- geplantes Handeln
- Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie
- Notwendige Aufsicht und Betreuung durch pädagogische Vollzeit-Fachkräfte
- Teilhabe an einem familiären, vor allem aber professionell distanzierten Lebensrahmen
- Gestaltung von Zimmer und Wohnumfeld
- Alltägliche Versorgung
- Auseinandersetzung mit Wert- und Ethikfragen
- Beziehungsarbeit
- Freizeitgestaltung, Erschließung der Ressourcen im Lebensfeld (Vereine, Gemeinden, soziale Kontakte)
- Persönlichkeitsentwicklung: Förderung des Sozialverhaltens; Förderung in der Schulentwicklung und Berufsausbildung
- Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung; motopädagogische Übungsbehandlung, Ergotherapie, Bewegungstherapie
- Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten (Alltagsbewältigungskompetenz)
- Planung und Gewährleistung von Psychotherapie und heilpädagogischen Maßnahmen
- Planmäßige Partizipation und Aktivierung der Herkunftsfamilie
- Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung
- Aufrechterhaltung des Informationsflusses und Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt
- Aufrechterhaltung des Informationsflusses und Koproduktion mit den Erziehungspartnern (Eltern/ Vormünder/ Familienmitglieder)
- Kompetenzvermittlung im Hinblick auf die Zeit nach der stationären Maßnahme (Reintegration/ Verselbständigung)
- Klienten bezogene Verwaltungsarbeiten
- Partizipation der Kinder und Jugendlichen als fester Bestandteil im päd. Alltag
Der § 27 SGB VIII ist die zentrale Grundnorm für den individuellen Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen. Dabei wird der in §§ 28-35 enthaltene Katalog standardisierter Hilfearten angesprochen, nach denen Hilfe zur Erziehung insbesondere erbracht wird.
Voraussetzung für den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ist zunächst, dass eine dem Wohl des Kindes oder eines Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Des Weiteren regelt der § 36 SGB VIII die Mitwirkung aller im Erziehungsprozess relevanten Beteiligten.
Weitere gesetzliche Grundlage bilden die §§ 34 (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform), 35 (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) SGB VIII, 19 (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) SGB VIII.
Die Maßnahme ist notwendig oder geeignet, wenn
- die hohe Problembelastung des Herkunftsmilieus bei den Kindern und Jugendlichen zu vielfältigen und gravierenden Entwicklungsstörungen -verzögerungen geführt hat.
- ihre Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt werden kann.
- die Kommunikations- und Interaktionsstruktur innerhalb der Familie im erheblichen Maße gestört ist.
- es aufgrund von Schulunfähigkeit des Kindes zu erheblichen Belastungen in der Familie führt.
- Hochfrequentiert heilpädagogische Maßnahmen oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder einer kinderpsychiatrischen Einrichtung angezeigt ist
- Für Kinder u. Jugendliche mit schweren geistigen- und /oder Körperbehinderungen
- Ressourcen innerhalb der Familie und Strukturen so gefestigt sind, dass die Familie aus einer Eigenmotivation heraus aufkommende Kommunikations- und Interaktionskomplikationen bearbeiten kann
Die Teilhabe aller jungen Menschen am sozialen, kulturellen, beruflichen und gesellschaftlichen Leben sowie die Sicherung ihrer Beteiligung und Partizipation sind zentrale Herausforderungen unseres pädagogischen Handelns.
Der Alltag im Therapeutischen Kinder- und Jugendheim ist geprägt durch eine auf den individuellen Einzelfall abgestimmte Förderung. Durch eine hohe Verzahnung von Therapien und Angeboten erfolgt eine auf den Einzelfall angestimmte ganzheitliche Förderung:
- Einzeltherapie bei dem einrichtungsinternen Psychologen
- Sehr enge Zusammenarbeit mit der Fachklinik in Schleswig; ambulante Beratung, ggf. Besuch der Externen Klasse der Fachklinik, Diagnostik, Teilnahme an Angeboten aus der Fachklinik (soz. Kompetenztraining, Bewegungstherapie in der Gruppe u.a.m.)
- Ergotherapie, Logopädie und Bewegungstherapie
- Vereinsmitgliedschaften im sportlichen und musischen Bereich
- Reitunterricht auf dem einrichtungsinternen Pferd
- Enge schulische bzw. berufliche Unterstützung und Förderung
- Musikalische Erziehung im Haus durch eine Musikpädagogin
- Übernahme von Verantwortung und Beziehungsaufbau durch das Versorgen von eigenen Tieren
- Medizinische Förderung und Betreuung durch regelmäßige Gesundheitskontrolle
- Heilpädagogisches Alltagserleben
- Partizipation der Kinder und Jugendlichen als Bestandteil der Konzeption
Dieses bedeutet für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unserer Einrichtung:
- Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit
- Entdecken von eigenen Stärken und Ressourcen
- Freundschaft und Gemeinschaft erfahren
- die Förderung von emotionaler Stabilität, durch das Gleichgewicht zwischen Körper und Seele
- die Befriedigung der eigenen kindlichen Bedürfnisse
- praktische Dinge des Alltages spielerisch zu lernen und umzusetzen
- Phantasie und Kreativität zu entwickeln und auszuleben
- Sich angenommen und ernst genommen zu fühlen
- Erfolgserlebnisse erfahren
Wichtige pädagogische Ziele:
- Stärkung der personalen, psychosozialen und sozial-emotionalen Kompetenz
- Entwickeln von Selbstwert, Selbstachtung und Selbstvertrauen
- Vermittlung eines angemessenen Werte und Normen Verständnisses
- Entlastung der Kinder und Jugendlichen, da diese lernen, mit Ängsten und negativen Gefühlen umzugehen bzw. sich selber mehr zuzutrauen
- Akzeptanz der eigenen Biographie mit den daraus resultierenden Grenzen und Möglichkeiten
- Entwicklung realistischer, positiver Lebensperspektiven
- Erhöhung der Sozialchancen durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und planmäßige Integration in das regionale Berufsnetzwerk
Die Beteiligung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen in allen Bereichen des Zusammenlebens ist wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit. Hierfür ist es wichtig den Kindern und Jugendlichen ihre Ressourcen bewusst zu machen und ihnen Wege zu zeigen, selbstbewusst für ihre Rechte, Bedürfnisse und Meinungen einzutreten.
Um Partizipation zu ermöglichen sind verlässliche und verbindliche Rahmenbedingungen nötig. Hierbei geht es unter anderen um im Gruppenalltag fest verankerte Strukturen.
Diese sind in unserer Einrichtung gegeben durch:
- Den Beteiligungsbriefkasten im Gruppenraum; Themen, Informationen und Fragen werden von den Kindern und Jugendlichen formuliert und von der Gruppe im Kinderteam bearbeitet.
- Das Kinderteam (Kinderparlament), welches sich alle 14 Tage trifft, Themen bespricht, Bedürfnisse und Interessen der Kinder und Jugendlichen bearbeitet, sowie Entscheidungen formuliert.
- Eine von den Kindern und Jugendlichen gewählte Vertrauensperson. Diese vertritt die Belange und Interessen der Kinder und Jugendlichen.
- Einen zur Hilfeplanung entwickelten Partizipationsbogen, welcher die wichtigsten Themen der Kinder und Jugendlichen abfragt und zudem ihr Befinden und ihre Interessen deutlich aufzeigt. Dieser Partizipationsbogen wurde in einer Diplomarbeit in Begleitung von Frau Dr. Knauer (Fachhochschule Kiel) erarbeitet.
- Einen Briefkasten für die Kinder und Jugendlichen für das Team der Fachkräfte, mit der Möglichkeit ihre individuellen Fragen, Wünsche und Probleme dort noch einmal diskutieren zu lassen.
- Themenpunkt in der Teambesprechung der Fachkräfte sind die Themen des Kinderteams, wie auch die unterschiedlichen Briefe der Kinder und Jugendlichen aus dem Briefkasten.
- Der Dipl. Psychologe der Einrichtung (Peter Thermer), wird als Beschwerdemanager „genutzt“. Dieser vertritt die Meinungen der Kinder und Jugendlichen vor den Fachkräften der Einrichtung und kann so als Außenstehender intervenieren.
- Um Entscheidungen, Themen und Entwicklungen „festzuhalten“ gibt es im Kinderteam (Kinderparlament) einen Protokollführer, welcher die Entscheidungen, Fragestellungen und Ergebnisse protokolliert.
Wichtig ist uns hierbei die Kontaktpflege, die ein markanter Bestandteil der Elternarbeit erst dann ist, wenn sie zielgerichtet und methodisch planvoll orientiert ist.
Solche Kontakte erfolgen durch:
- Telefonate, die terminlich festgelegt sind. Jedoch ist es den Eltern zusätzlich möglich, sich telefonisch mit den pädagogischen Betreuern bei Bedarf in Verbindung zu setzen.
- Kurzgespräche in der Wohnung der Eltern.
- Strukturierungspläne bei Wochenendbesuchen, welche den Eltern, wie auch den Kindern und Jugendlichen Hilfestellung im Alltag geben sollen.
- In Krisen oder schwierigen Situationen werden die Eltern schnell informiert, damit diese am pädagogischen Prozess teilhaben können.
- Einladungen zu besonderen Ereignissen und Festlichkeiten (Fußballtunieren, Elternabende, Sommerfest in den Schulen u.a.m.).
Verantwortungsübernahme darf nicht nur in abstrakter, langfristiger Form geschehen, sondern muss in konkreten Hier- und Jetzt-Situationen anwendbar sein.
Die aktiven Besuchstage der Eltern vor Ort werden als Vorbereitung darauf gesehen, die Kinder oder Jugendlichen an Wochenenden zu beurlauben. Die Vorbereitung dient dem Zweck, dass bei Besuchen des Kindes im Ursprungsmilieu nicht wieder alte Verhaltensmuster auf beiden Seiten auftreten, sondern durch die vorherige Interaktion mit dem Kind in der Einrichtung, neue Lösungsmodelle eingeübt werden.
Wenn sich die Familie und das Kind nach einer gewissen Interaktionseinübungsphase sicher fühlen, dann werden Termine für eine regelmäßige Beurlaubung des Kindes abgesprochen. Diese Beurlaubungen erfüllen den Zweck, dass Eltern und Kinder ohne die früheren Belastungen lernen, miteinander umzugehen und eine neue entspannte Kommunikationsstruktur aufbauen können.
Ein gravierender Punkt ist die Herstellung der Schulfähigkeit bei vielen Kindern und Jugendlichen. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Kinder und Jugendliche vor Ort in der Schule zu begleiten, Lehrergespräche zu führen und soziale Integration zu leisten.
Diese Maßnahme wird zusätzlich unterstützt und gestützt durch:

- Einen Verhaltens- und Leistungskontrakt zwischen dem Schüler, der Schule und unserer Einrichtung
- Ein individuelles Konsequenzen- und Verstärkerprogramm, angelehnt an der Motivation des Schülers, an dem Thema „Schule" aktiv mitzuarbeiten
- Enge Zusammenarbeit mit der Externen Klasse der Fachklinik in Schleswig, um dort Kinder übergangsweise beschulen zu lassen
- Schuleingangsdiagnostik durch unseren einrichtungsinternen Psychologen, damit eine Über- oder Unterforderung so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann
Dadurch, dass unsere Einrichtung seit über 10 Jahren Vor-Ort-Schulbegleitung an Schulen anbietet, wurde ein sehr effektives, kollegiales Netzwerk zwischen den Lehrkräften und uns geschaffen. Das Herstellen der Schulfähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Praxis, um dem Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, seine Sozial- und Bildungschancen wahrzunehmen und zu erhöhen.
Wir integrieren gezielt die Jugendlichen in das regionale Berufsnetzwerk, um ihnen die Arbeitswelt näher zu bringen, und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Ressourcen in einer geplanten Tätigkeit auszutesten und zu vervollkommnen.
Jugendliche werden motiviert, in den Ferien Praktika zu absolvieren, um eine gute Ausgangsbasis in der Bewerbungsphase zu haben.
- Selbständiges Zubereiten von Mahlzeiten
- Erstellen und Durchführen eines Hygiene- und Reinigungsplanes
- Einteilen des Haushaltsgeldes
- Erstellen von Einkaufslisten, mit Rücksicht einer gesunden, ausgewogenen Ernährung
- Begleitung bei Ämtergängen
- Erarbeiten von Zukunftsperspektiven
Was wird damit erreicht?
- Jugendliche können unter optimalen Rahmenbedingungen die ersten Schritte in die Selbständigkeit „gehen“
- Ängste werden abgebaut, da die Jugendlichen zunächst die gewohnte Umgebung um sich haben und die Betreuer zum Reden und Helfen vor Ort sind
- Auf dem Weg zur Selbständigkeit erfahren die Jugendlichen ständige Unterstützung, aber auch die tägliche Kontrolle der bereits gelernten Handlungsschritte
- Die Handlungsschritte werden in der Regel schneller internalisiert, da ein zeitnahes Feedback durch die Pädagogen möglich ist
Hauptaufgaben bei diesen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen sind:
- Berufsbegleitung, sowie Hilfestellung bei der Berufsfindung
- Unterstützung bei der Alltagsbewältigung mit all seinen Anforderungen
- Hilfestellung beim Haushalts-, Reinigungs- und Hygieneplan
- Hilfestellung bei der Übernahme der Verantwortung für die finanziellen Aufwendungen (Fahrgeld, Verpflegungsgeld, Taschengeld, Bekleidungsgeld…)
- Unterstützung bei Fahrschulangelegenheiten
- Individuelle Einzelgespräche
- Hilfestellung bei der Wohnungssuche, sowie dem Ausfüllen der nötigen Anträge nach der Maßnahme
- Unterstützung und ggf. Nachhilfe bei Problemen in der Berufsschule
- sie für die Kinder alleine zu sorgen haben,
- sie der Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung bedürfen
- die Mutter zu Leistungsbeginn für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen hat
Diese Hilfe dient der Entwicklung, Förderung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Müttern und Vätern und damit auch ihrer Elternautonomie. Hierbei stehen der adäquate Umgang, das Versorgen und der positive Beziehungsaufbau zum Kind im Vordergrund.
Während der Betreuung wird darauf hingewirkt, dass die Mütter oder Väter eine schulische oder berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen oder eine Berufstätigkeit aufnehmen. Dieses Ziel, neben der Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung, auch eine schulische oder berufliche Qualifikation anzustreben, ist für die Gesamtentwicklung von erheblicher Bedeutung, da diese Qualifikation häufig Voraussetzung dafür ist, dass das Ziel der Hilfe, die selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung, erreichbar wird.
Folgende Leistungen werden angeboten:
Elternbezogene Leistungen:
- Förderung der sozialen Integration
- Entwicklung und Erhaltung der Mutter/ Vater-Kind Beziehung
- Beratung und Unterstützung in Fragen schulischer und beruflicher Integration
- Förderung der aktiven Auseinandersetzung mit der Schwangerschaft bzw. der Mutterrolle oder der Vaterrolle
Kindbezogene Leistungen:
- Förderung altersgerechter und gesunder Ernährung für Kinder
- EVermittlung praktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten bei der Versorgung und Erziehung des Kindes
- Ergänzende Kinderbetreuung:
- Die Kinderbetreuung wird grundsätzlich durch die Mutter/ den Vater wahrgenommen; vorhandene örtliche Angebote zur Kindertagesbetreuung sollen genutzt werden. Mütter/ Väter werden bei der Wahrnehmung des Angebotes unterstützt und begleitet. Eine notwendig ergänzende Kinderbetreuung erfolgt dann, wenn keine örtlichen Angebote vorhanden sind oder diese nicht oder noch nicht dem individuellen Bedarf des Kindes oder der Mutter/ dem Vater entsprechen
Folgende Punkte stellen Qualitätssicherungsmerkmale dar:
- Dokumentation von Prozessen und Leistungen
- Vollständige und übersichtliche Aktenführung
- Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und Erziehungsplanung ergeben
- Tägliche Dokumentation (Tagebuch) über besondere Ereignisse
- Konzeptionsbeschreibung
- Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot, Qualitätsstandards, Methodik, pädagogisches Controlling)
- Klare Organisationsstrukturen und Ablaufsicherung
- Jährliche Überprüfung der Konzeption im Team (Leitung/ Mitarbeiter)
- Konzeptionssicherung und -umsetzung
- Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption durch Leitung und externe Audits
- Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und deren Umsetzung durch Strukturieren des Alltags
- Team- und Fall Supervision
- Externe Audits


Die Mitarbeit in Gremien und Interessensgemeinschaften ist ein wichtiger Aspekt in unserer Arbeit. Wichtig ist hierbei nicht nur der fachliche Austausch, sondern die gegenseitige vertrauensvolle Qualitätssicherung.
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Achtung, Unversehrtheit, Schutz, Förderung seiner individuellen und sozialen Entwicklung. Die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Trägern der Hilfen zur Erziehung erfordert Klarheit bei der Aufgabenstellung. Das Jugendamt hat die Verantwortung für die Sicherstellung der Leistungen und Aufgaben des SGB VIII. Dazu gehören die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts und die Realisierung des Schutzauftrags für Kinder und Jugendliche bei Gefährdung ihres Wohls.
Der Träger erbringt selbstständig Leistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren Eltern auf Basis entsprechender Vereinbarungen mit dem Jugendamt. Die Leistungserbringung dient der Förderung der Entwicklung und der Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit der jungen Menschen. Dazu gehört auch, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Sicherung des Wohles der Kinder und Jugendlichen in den Fällen, in denen diese Leistungen in Einrichtungen und durch Dienste des Trägers erbracht werden, kann nur auf der Basis eines kooperativen Zusammenwirkens zwischen Jugendamt und Trägern gelingen. Die gemeinsame Verantwortung für Kinder und Jugendliche ergibt sich aus der Gesetzesgrundlage, aus der Leistungsvereinbarung sowie aus der Trägervereinbarung und den hier dargestellten Verfahrensgrundsätzen.
In den Verfahrensgrundsätzen sind die Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung, die Verfahrenswege zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos und zum Hinwirken auf Inanspruchnahme von Hilfe, ggf. einschließlich möglicher Hilfeleistungen des Trägers, konkret formuliert und werden in der entsprechenden Anlage dokumentiert. Kann durch den Träger eine Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen durch eigene oder Maßnahmen anderer nicht abgewendet werden, werden dem Jugendamt die gewichtigen Anhaltspunkte und ggf. bisher unternommenen Schritte mitgeteilt. Eine Risikoeinschätzung erfolgt unter Einbeziehung einer Fachkraft mit staatlich anerkannter Ausbildung und entsprechender Qualifikation (Fach- u. Fachhochschule, Universität) sowie einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung im Bereich der Hilfen zur Erziehung.
Das Ablaufverfahren bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ist als Anlage beigefügt. Die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in Anlage 1 der Trägervereinbarung (nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unserer Einrichtung) sowie in unserem Ablaufverfahren enthalten.
Die Leitung der Einrichtung ist umgehend zu informieren!
Anlage 1
1. Eingang der ersten Information
mit möglicherweise „gewichtigen“ Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung
Anlage 2
2. Teambesprechung/Kollegiale Beratung/Konferenz/Inanspruchnahme von Fachberatung unter Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (³§8a Abs. 2 Satz1)
- Informationssichtung (Welche Tatsachen sind bekannt?)
- Hypothesenbildung (Liegen nach allem, was man weiß, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung oder sogar ein akuter Notfall vor, der sofortige Information des JA veranlasst?)
- Methodenwahl (Welche Möglichkeiten der Thematisierung mit der Familie bestehen ?)
- Erstellen eines vorläufigen Handlungsplanes
- Festlegung einer Zeitschiene gemessen an dem Gefährdungspotential
- ggf. weiter mit Punkt 5 (Information des Jugendamtes)
3. Auf die Familie zugehen und gemeinsame Problemkonstruktion1 mit der Familie (§ 8a Abs. 2 Satz 2 )
- Information der Familie über Gefährdungseinschätzung; Konfrontation mit den gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
- Ausnahmsweise vertrauliche Thematisierung mit einzelnen Familienmitgliedern oder Bezugspersonen, wenn Hilfezugang sonst gefährdet (§ 8a Abs. 1 Satz 2 am Ende)
- Klärung der Situation und gemeinsame Problemkonstruktion
- Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Handlungsplanes
- ggf. Hinwirken auf Inanspruchnahme weiterer Hilfen
- ggf. Einschaltung Dritter zur Abwendung der Gefährdung
- ggf. weiter mit Punkt 5 (Information des Jugendamtes)
Anlage 4 4. erneute Bewertung der Situation / des Hilfeprozesses, nach der unter Punkt 2 festgelegten Zeitschiene oder bei festgestellten, neuen Gesichtspunkten:
- Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Team/mit Fachberatung unter Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft:
- Gewährleistung des Kindeswohls: Funktioniert der Handlungsplan? Gibt es eine gemeinsame Problemkonstruktion?
- Sind weitere Hilfen erforderlich? Ist die Familie zur Inanspruchnahme motivierbar?
- Vorliegen eines akuten Handlungsbedarfes: Information an das Jugendamt
- Punkt 3 und 4 wiederholen sich, solange es gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt.
5. Information des Jugendamtes ( 8 a Abs. 2 Satz 2 am Ende)
- Wir gehen bei der Dokumentation (Ergebnisdokumentation) von fachlichen Standards aus. Beobachtungen werden als Beobachtung (Quellenangabe), Vermutungen als Vermutung und Hypothesen als Hypothese gekennzeichnet.
- Wir gehen davon aus, dass das Jugendamt alle auf Kindeswohlgefährdung hinweisenden relevanten Informationen an den Träger weitergibt.
- Die Problemkonstruktion beinhaltet die Problemakzeptanz, Problemkongruenz und Hilfeakzeptanz
Vorherige (ausnahmsweise nachträgliche) Information der Familie über Einschätzung der Notwendigkeit, weitere Hilfe durch das JA zu aktivieren
Weitere Nutzung des Zugangs der Familie zur eigenen Hilfe – soweit möglich.
- Auenwaldschule Böklund (Entfernung ca. 5 km)
- Bernstorff Gymnasium Satrup (Entfernung ca. 11 km)
- Förderzentrum Angeln in Sörup (Entfernung ca. 15 km)
- Schule am Markt Süderbrarup (Entfernung ca. 10 km)
- Herstellung der Schulfähigkeit
durch zweimonatige Integrationshilfe / Schulbegleitung vor Ort - Berufliche Förderung Jugendlicher
rühzeitige Eingliederung in das regionale Berufsnetzwerk durch gezielte Praktika; Bewerbertraining durch Rollenspiele und PC- gestützte Einstellungs- und Bewerbungsprogramme - Trainingswohnen von Jugendlichen im Haus
Vorstufe zum betreuten Wohnen; Jugendliche lernen in einem eigenen Wohnabschnitt, jedoch direkt im Haus, Schritt für Schritt und begleitet, sich selbst zu versorgen. Sie werden vom pädagogischen Personal intensiv begleitet und betreut. - Lösungsorientierte Elternarbeit
Aktivierung und Einbeziehung der Eltern und anderen Verwandten. Erarbeiten adäquater und lebenspraktischer Konfliktlösungsstrategien. Unterstützung und Hilfestellung der Eltern durch Strukturierungspläne bei Heimfahrten der Kinder und Jugendlichen. - Psychotherapie
Verhaltens-, Gesprächs-, Spieltherapie als Regelleistung für einen Zeitraum von 6 Monaten durch einrichtungseigene Psychologische Praxis. - Musikalische Erziehung
Einmal wöchentlich erhalten unsere Kinder u. Jugendlichen Klavierunterricht von einer externen Musikpädagogin.
Pädagogische Ziele:
- Entlastung der Kinder / Jugendlichen / Herkunftsfamilien, um neue Entwicklungen zu ermöglichen.
- Psychische und physische Gesundung durch frühes Einleiten von adäquaten Hilfen
- Steigerung des Selbstwertgefühles und des Selbstvertrauens durch Ressourcenorientiertes Arbeiten
- Herstellung von Schulfähigkeit
- Klärung der Beziehung zur Herkunftsfamilie
- Herstellen von Kommunikationsfähigkeit innerhalb der Familie
- Rückkehr in die Herkunftsfamilie, ansonsten Verselbständigung bzw. neue Beheimatung
- Erhöhung der Sozialchancen durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
- Integration in soziale Netzwerke: Sportvereine / Jugendfeuerwehr / CVJM u.a.
- Erhöhung der Kompetenzen im Umgang mit Behörden / Ämtern / Arbeit
- Erhöhung der Alltagsbewältigungskompetenz. Einkauf, Organisation, Hygiene, Informationsbeschaffung