Therapeutisches Kinder- und Jugendheim Struxdorf

Konzept – Therapeutisches Kinder- und

Jugendheim Struxdorf

Gliederung

  1. Vorwort
  2. Die Indikation für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
  3. Allgemeine Zielsetzungen
  4. Erziehungsstil
  5. Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen
  6. Grenzen der Grundleistungen / Zusatzleistungen
  7. Gesetzliche Grundlage
  8. Zielgruppe
  9. Ausschlusskriterien
  10. Zielformulierung
  11. Ganzheitliche Förderung

11.1 Erfolgserlebnisse vermitteln

  1. Elternarbeit
  2. Schule und Beruf
  3. Berufsvorbereitung
  4. Auf dem Weg zur Selbständigkeit

15.1 Das Trainings-Wohnen

15.2 Das Betreute Wohnen in der Außenwohnung

  1. Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder nach § 19 SGB VIII
  2. Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung
  3. Sicherung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung ( § 8a SGB VIII)

18.1 Ablauf bei gewichtigen Anhaltspunkten

für eine Kindeswohlgefährdung

  1. Schulen in der Umgebung
  2. Alles auf einen Blick

1. Vorwort

Die Annahme des Kindes mit all seinen Stärken und Schwächen ist Voraussetzung zum Gelingen unserer pädagogischen Arbeit.

Durch fachliches Einwirken auf die in der Einrichtung lebenden und die durch unsere Arbeit mit uns in Berührung kommenden Menschen (z.b. Eltern/Angehörige) werden Prozesse initiiert, die einen Abbau dysfunktionaler Verhaltens- und Erlebensweisen ermöglichen. Die individuellen Stärken und Ressourcen werden aktiviert, um so einen Entwicklungs- und Wachstumsprozess einzuleiten, der individuelle Selbständigkeit, Autonomie, Selbstentfaltung, Lebensgestaltung und Kreativität der jungen Menschen anstrebt und zulässt.

Dieses Handeln ist geprägt von einer humanistischen Grundeinstellung, wie sie das Leitbild, der Interessengemeinschaft Kleine Heime und Jugendhilfeprojekte Schleswig-Holstein e.V. beschreibt. Hieraus leiten wir für uns eine prinzipiell positive, wertschätzende und akzeptierende Einstellung zum Menschen in seiner Ganzheit ab. Bestandteile dieser Sichtweise sind im Besonderen die jeweiligen Biographien der jungen Menschen, sowie die Arbeit und Reflexion mit der Herkunftsfamilie und dem neuen Lebenssystem in Bezug auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

Die Haltung des Pädagogen, der in der Heimerziehung tätig ist, sollte geprägt sein von Ganzheitlichkeit, das Handeln und Denken soll lösungsorientiert,  interdisziplinär, alltagstauglich, familienaktivierend, empathisch und impulsgebend.

2. Die Indikation für Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen

Aus welchen Gründen kommen heute Kinder und Jugendliche in Heime und sonstige Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe?

Kinder und Jugendliche leben heute in Heimen oder sonstigen betreuten Wohnformen (Außenwohngruppen, Betreutes Wohnen), wenn sie aus sehr unterschiedlichen Gründen in ihrer Herkunftsfamilie vorübergehend oder auf längere Sicht nicht leben können, wollen oder dürfen. Sie bringen bei der Aufnahme ihre eigene individuelle Lebensgeschichte mit. Bisweilen werden traumatische Lebenserfahrungen, lang andauernde Frustrationen und Erziehungsdefizite erst im Laufe des „Heimlebens“ erkennbar.

3 . Allgemeine Zielsetzung

Unsere Einrichtung bietet Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer wachsenden Fähigkeiten, ihrer Stärken und Ressourcen, unter Einbindung ihrer Lebenswelt und ihren Störungen in der Entwicklung, die Rahmenbedingungen für eine fördernde und positive Entwicklung ihrer Persönlichkeit und Individualität. Je nach den Anforderungen im Einzelfall ist dieses mit besonderen pädagogischen und ggf. therapeutischen Angeboten oder Ausbildungs- bzw. Beschäftigungsangeboten zu verbinden.

  • Klärung und Stabilisierung der familiären Situation
  • Erziehung zu größtmöglicher Selbständigkeit
  • Integration in die Herkunftsfamilie
  • Entwicklung von Lebensperspektiven
  • Verselbständigung

Erwerb von Selbstvertrauen und Selbständigkeit und damit verbundener
Handlungskompetenzen

4. Erziehungsstil

Die Kinder werden in einer koedukativen Gruppe, in für sie überschaubaren, therapeutischheilpädagogischem Milieu, getragen von verlässlichen und konstanten Bindungen, versorgt, betreut und erzogen.

Unsere Pädagogik richtet sich nach den Fähigkeiten und Stärken, sowie nach den individuellen Störungen in der Entwicklung und Auffälligkeiten im Verhalten der Kinder und Jugendlichen.

Kontinuität und Zuverlässigkeit sind wesentliche Bestandteile in der Arbeit und Begegnung mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

Ein strukturierter Tagesablauf unter Einbindung von immer wiederkehrenden Ritualen soll ein gemeinsames Leben und Erleben ermöglichen, welche die Basis für eine vertrauensvolle, einschätzbare und eine gegenseitig akzeptierende Beziehung bilden.

Versorgende und sozial-emotionale Zuständigkeiten übernimmt die Einrichtung. Die Herkunftsfamilie wird somit umfänglich entlastet und dem Kind oder Jugendlichen wird komplementär ein pädagogisches – therapeutisches Wirkungsfeld geboten, das die Natur des Kindes aufnimmt, Ressourcen aufdeckt und fördert.

Das Setzen und Durchsetzen von Grenzen, aber auch das Respektieren von Freiräumen, Entfaltung und Entwicklung, in denen das Neuerlernte entsprechend den eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten eingeübt und vertieft werden kann, ist Bestandteil unserer Pädagogik.

Grundvoraussetzungen für unsere Arbeit sind:

  •  Liebevolle Zuwendung bei konsequenter Haltung
  • Die Bewältigung des Alltags,
  • Stärken fördern
  • Schwächen abbauen
  • klar strukturierter Tagesablauf
  • Klarheit der Sprache
  • Klarheit im Umgang
  • durchdachte Regeln
  • durchdachte Reaktionen
  • geplantes Handeln

5. Allgemeine Beschreibung der Grundleistungen

Ein Platz im Therapeutischen Kinder- und Jugendheim bietet alle notwendigen
Grundleistungen:

  • Prüfung der Indikation; Erarbeiten eines Kontraktes mit der Familie
  • Notwendige Aufsicht und Betreuung durch pädagogische Vollzeit-Fachkräfte
  • Teilhabe an einem familiären, vor allem aber professionell distanzierten
    Lebensrahmen
  • Gestaltung von Zimmer und Wohnumfeld
  • Alltägliche Versorgung
  • Auseinandersetzung mit Wert- und Ethikfragen
  • Beziehungsarbeit
  • Freizeitgestaltung, Erschließung der Ressourcen im Lebensfeld (Vereine, Gemeinden,soziale Kontakte)
  • Persönlichkeitsentwicklung: Förderung des Sozialverhaltens; Förderung in der
    Schulentwicklung und Berufsausbildung
    Konzept Therapeutisches Kinder- u. Jugendheim Struxdorf 2023-06-14
  • Schaffung von Voraussetzungen für eine körperlich gesunde Entwicklung;
    motopädagogische Übungsbehandlung, Ergotherapie, Bewegungstherapie
  • Einübung lebenspraktischer Fertigkeiten (Alltagsbewältigungskompetenz)
  • Planung und Gewährleistung von Psychotherapie und heilpädagogischen Maßnahmen
  • Planmäßige Partizipation und Aktivierung der Herkunftsfamilie
  • Entwicklungsdiagnostik, Hilfeplanung, Erziehungsplanung
  • Aufrechterhaltung des Informationsflusses und Kooperation mit dem zuständigen Jugendamt
  • Aufrechterhaltung des Informationsflusses und Koproduktion mit den
    Erziehungspartnern (Eltern/ Vormünder/ Familienmitglieder)
  • Kompetenzvermittlung im Hinblick auf die Zeit nach der stationären Maßnahme
    (Reintegration/ Verselbständigung)
  • Klienten bezogene Verwaltungsarbeiten
  • Partizipation der Kinder und Jugendlichen als fester Bestandteil im päd. Alltag

6. Grenzen der Grundleistungen / Zusatzleistungen

Besonders betreuungsintensive und heilpädagogische, therapeutische, krisenintervenierende, familieneinbeziehende Leistungen müssen im Einzelfall in Form von
Zusatzleistungen ergänzt oder in anderen Formen erzieherischer Hilfen realisiert werden.

7. Gesetzliche Grundlage

Eine Besonderheit dieser Einrichtung ist die Abdeckung sowohl des SGB VIII als auch des SGB XII Bereiches durch den §53 SGB XII.
Der § 27 SGB VIII ist die zentrale Grundnorm für den individuellen Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen. Dabei wird der in §§ 28-35 enthaltene Katalog  standardisierter Hilfearten angesprochen, nach denen Hilfe zur Erziehung insbesondere erbracht wird. Tatbestandvoraussetzung für den Rechtsanspruch auf Hilfe zur Erziehung ist zunächst, dass eine dem Wohl des Kindes oder eines Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.

Des Weiteren regelt der § 36 SGB VIII die Mitwirkung aller im Erziehungsprozess
relevanten Beteiligten.

Weitere gesetzliche Grundlage bilden die §§ 34 (Heimerziehung, sonstige betreute
Wohnform), 35 (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung), 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), 41 (Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung) SGB VIII, 19 (Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder) SGB VIII.

8. Zielgruppe

Die Arbeit mit benachteiligten, sozial oder emotional deprivierten jungen Menschen in
unserer Einrichtung geht davon aus, dass jeder junge Mensch zur Entwicklung einer
eigenständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit positive Bedingungen braucht, und dass jede/r Fähigkeiten hat und über Ressourcen verfügt, die er/ sie in die Gesellschaft einbringen kann.

Die Maßnahme ist notwendig oder geeignet, wenn

  • die hohe Problembelastung des Herkunftsmilieus bei den Kindern und Jugendlichen zu vielfältigen und gravierenden Entwicklungsstörungen -verzögerungen geführt hat.
  • ihre Erziehung und Entwicklung auch mit stützenden und ergänzenden Hilfen im Herkunftsmilieu nicht sichergestellt werden kann.
  • die Kommunikations- und Interaktionsstruktur innerhalb der Familie im erheblichen Maße gestört ist.
  • es aufgrund von Schulunfähigkeit des Kindes zu erheblichen Belastungen in der Familie führt.

9. Ausschlusskriterien

Die Maßnahme ist nicht geeignet, wenn

  • Hochfrequentiert heilpädagogische Maßnahmen oder Therapie in einer spezialisierten Gruppe oder einer kinderpsychiatrischen Einrichtung angezeigt ist
  • Für Kinder u. Jugendliche mit schweren geistigen- und /oder Körperbehinderungen
  • Ressourcen innerhalb der Familie und Strukturen so gefestigt sind, dass die Familie aus einer Eigenmotivation heraus aufkommende Kommunikations- und
    Interaktionskomplikationen bearbeiten kann

10. Zielformulierung

Das Leben von Kindern und Jugendlichen ist komplexer und unüberschaubarer geworden. Vielfältigen Chancen stehen auf der anderen Seite immer mehr Risiken einer gelingenden Lebensführung gegenüber, die für einen nicht unerheblichen Teil benachteiligter junger Menschen zur Ausgrenzung, zu Nichtteilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben führen.

Die Teilhabe aller jungen Menschen am sozialen, kulturellen, beruflichen und
gesellschaftlichen Leben sowie die Sicherung ihrer Beteiligung und Partizipation sind
zentrale Herausforderungen unseres pädagogischen Handelns.

11. Ganzheitliche Förderung

Durch ganzheitliche Förderung sollen alle Bereiche des Menschen angesprochen
werden, dabei spielt die Persönlichkeit, sowie deren Stärken und Ressourcen eine
wichtige Rolle.

Der Alltag im Therapeutischen Kinder- und Jugendheim ist geprägt durch eine auf
den individuellen Einzelfall abgestimmte Förderung. Durch eine hohe Verzahnung
von Therapien und Angeboten erfolgt eine auf den Einzelfall angestimmte
ganzheitliche Förderung:

  • Einzeltherapie bei dem einrichtungsinternen Psychologen
  • Sehr enge Zusammenarbeit mit der Fachklinik in Schleswig; ambulante
    Beratung, ggf. Besuch der Externen Klasse der Fachklinik, Diagnostik,
    Teilnahme an Angeboten aus der Fachklinik (soz. Kompetenztraining,
    Bewegungstherapie in der Gruppe u.a.m.)
  • Ergotherapie, Logopädie und Bewegungstherapie
  • Vereinsmitgliedschaften im sportlichen und musischen Bereich
  • Reitunterricht auf dem einrichtungsinternen Pferd
  • Enge schulische bzw. berufliche Unterstützung und Förderung
  • Musikalische Erziehung im Haus durch eine Musikpädagogin
  • Übernahme von Verantwortung und Beziehungsaufbau durch das Versorgen
    von eigenen Tieren
  • Medizinische Förderung und Betreuung durch regelmäßige
    Gesundheitskontrolle
  • Heilpädagogisches Alltagserleben
  • Partizipation der Kinder und Jugendlichen als Bestandteil der Konzeption

Dieses bedeutet für die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen unserer
Einrichtung:

  • Entfaltung und Entwicklung der Persönlichkeit
  • Entdecken von eigenen Stärken und Ressourcen
  • Freundschaft und Gemeinschaft erfahren
  • die Förderung von emotionaler Stabilität, durch das Gleichgewicht zwischen
    Körper und Seele
  • die Befriedigung der eigenen kindlichen Bedürfnisse
  • praktische Dinge des Alltages spielerisch zu lernen und umzusetzen
  • Phantasie und Kreativität zu entwickeln und auszuleben
  • Sich angenommen und ernst genommen zu fühlen
  • Erfolgserlebnisse erfahren

11.1 Erfolgserlebnisse vermitteln

Ganzheitliche Förderung beinhaltet gleichzeitig Erfolgserlebnisse zu vermitteln. Diese Erfolgserlebnisse sind wichtiger Bestanteil für die positive Entwicklung der Kinder und Jugendlichen. Erfolgserlebnisse können das Streicheln des Hundes, weil das Kind seine Ängste überwindet, wie auch das Fahren mit dem Schulbus sein.

Wichtige pädagogische Ziele:

  • Stärkung der personalen, psychosozialen und sozial-emotionalen Kompetenz
  • Entwickeln von Selbstwert, Selbstachtung und Selbstvertrauen
  • Vermittlung eines angemessenen Werte und Normen Verständnisses
  • Entlastung der Kinder und Jugendlichen, da diese lernen, mit Ängsten und
    negativen Gefühlen umzugehen bzw. sich selber mehr zuzutrauen
  • Akzeptanz der eigenen Biographie mit den daraus resultierenden Grenzen und
    Möglichkeiten
  • Entwicklung realistischer, positiver Lebensperspektiven
  • Erhöhung der Sozialchancen durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
    und planmäßige Integration in das regionale Berufsnetzwerk

12. Elternarbeit

In der Elternarbeit ist es von größter Bedeutung, zwischen den Partnern, Eltern und
Einrichtung, einen effektiven Informationsfluss sicher zu stellen. Wichtig ist uns  hierbei die Kontaktpflege, die ein markanter Bestandteil der Elternarbeit
erst dann ist, wenn sie zielgerichtet und methodisch planvoll orientiert ist.

Solche Kontakte erfolgen durch:

  • Telefonate, die terminlich festgelegt sind. Jedoch ist es den Eltern zusätzlich möglich, sich telefonisch mit den pädagogischen Betreuern bei Bedarf in Verbindung zu setzen.
  • Kurz gespräche in der Wohnung der Eltern.
  • Strukturierungspläne bei Wochenendbesuchen, welche den Eltern, wie auch den Kindern und Jugendlichen Hilfestellung im Alltag geben sollen.
  • In Krisen oder schwierigen Situationen werden die Eltern schnell informiert, damit diese am pädagogischen Prozess teilhaben können.
  • Einladungen zu besonderen Ereignissen und Festlichkeiten (Fußballtunieren,
    Elternabende, Sommerfest in den Schulen u.a.m.).

Verantwortungsübernahme darf nicht nur in abstrakter, langfristiger Form geschehen,
sondern muss in konkreten Hier- und Jetzt-Situationen anwendbar sein.

Die aktiven Besuchstage der Eltern vor Ort werden als Vorbereitung darauf gesehen, die Kinder oder Jugendlichen an Wochenenden zu beurlauben. Die Vorbereitung dient dem Zweck, dass bei Besuchen des Kindes im Ursprungsmilieu nicht wieder alte Verhaltensmuster auf beiden Seiten auftreten, sondern durch die vorherige Interaktion mit dem Kind in der Einrichtung, neue Lösungsmodelle eingeübt werden.

Wenn sich die Familie und das Kind nach einer gewissen Interaktionseinübungsphase sicher fühlen, dann werden Termine für eine regelmäßige Beurlaubung des Kindes abgesprochen. Diese Beurlaubungen erfüllen den Zweck, dass Eltern und Kinder ohne die früheren
Belastungen lernen, miteinander umzugehen und eine neue entspannte
Kommunikationsstruktur aufbauen können.

13. Schule und Beruf

Neben der Familie ist für Kinder und Jugendliche im Schulalter die Schule der wesentliche Lebensort, in dem wichtige Sozialisationsprozesse stattfinden und über künftige Lebensperspektiven mitentschieden wird.

Kinder und Jugendliche, auch in unserer Einrichtung, haben ausgeprägte schulische
Schwierigkeiten: Schulversagen, Leistungsverweigerung, permanentes Stören während des Unterrichtes, Schulangst und -frustration.

Ein gravierender Punkt ist die Herstellung der Schulfähigkeit bei vielen Kindern und
Jugendlichen. Wir haben es uns zum Ziel gemacht, Kinder und Jugendliche vor Ort in der Schule zu begleiten, Lehrergespräche zu führen und soziale Integration zu leisten.

Diese Maßnahme wird zusätzlich unterstützt und gestützt durch:

  • Einen Verhaltens- und Leistungskontrakt zwischen dem Schüler, der Schule und unserer Einrichtung
  • individuelles Konsequenzen- und Verstärkerprogramm, angelehnt an der Motivation des Schülers, an dem Thema „Schule“ aktiv mitzuarbeiten
  • Enge Zusammenarbeit mit der Externen Klasse der Fachklinik in Schleswig, um dort Kinder übergangsweise beschulen zu lassen
  • Schuleingangsdiagnostik durch unseren einrichtungsinternen Psychologen, damit eine Über- oder Unterforderung so weit wie möglich ausgeschlossen werden kann

Bei einem schulunfähigen Kind oder Jugendlichen begleiten wir als Regelleistung denSchüler zwei Monate, um eine Anfangsbasis für ein ggf. weiteres intensives  Schul-Coaching vorzubereiten.

Dadurch, dass unsere Einrichtung seit über 10 Jahren Vor-Ort-Schulbegleitung an Schulen anbietet, wurde ein sehr effektives, kollegiales Netzwerk zwischen den Lehrkräften und uns geschaffen.

Das Herstellen der Schulfähigkeit ist ein wichtiger Bestandteil unserer pädagogischen Praxis, um dem Kind oder Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, seine Sozial- und Bildungschancen wahrzunehmen und zu erhöhen.

14. Berufsvorbereitung

Ein frühzeitiges Kennenlernen des Facettenreichtums der Berufswelt, gibt den Jugendlichen eine gewisse Orientierung und Sicherheit in ihrem Handeln.

Wir integrieren gezielt die Jugendlichen in das regionale Berufsnetzwerk, um ihnen die Arbeitswelt näher zu bringen, und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Ressourcen in einer geplanten Tätigkeit auszutesten und zu vervollkommnen.

Jugendliche werden motiviert, in den Ferien Praktika zu absolvieren, um eine gute
Ausgangsbasis in der Bewerbungsphase zu haben.

15. Auf dem Weg zur Selbständigkeit

15.1 Das Trainings-Wohnen

In unserer Einrichtung durchlaufen Jugendliche auf dem Weg zum Betreuten Wohnen und somit zum eigenständigen Verpflegen und Haushalten eine Vorstufe, das Trainings- Wohnen.

Die Wohnung befindet sich direkt im Haus, in der oberen Etage, mit eigener Küche und separatem Bad-Bereich. Die Jugendlichen werden noch relativ hochfrequentiert bei folgenden Aufgaben gecoacht:

  •  Selbständiges Zubereiten von Mahlzeiten
  • Erstellen und Durchführen eines Hygiene- und Reinigungsplanes
  • Einteilen des Haushaltsgeldes
  • Erstellen von Einkaufslisten, mit Rücksicht einer gesunden, ausgewogenen Ernährung
  • Begleitung bei Ämtergängen
  • Erarbeiten von Zukunftsperspektiven

Was wird damit erreicht?

  • Jugendliche können unter optimalen Rahmenbedingungen die ersten Schritte in die Selbständigkeit „gehen“
  • Ängste werden abgebaut, da die Jugendlichen zunächst die gewohnte Umgebung um sich haben und die Betreuer zum Reden und Helfen vor Ort sind
  • Auf dem Weg zur Selbständigkeit erfahren die Jugendlichen ständige Unterstützung, aber auch die tägliche Kontrolle der bereits gelernten Handlungsschritte
  • Die Handlungsschritte werden in der Regel schneller internalisiert, da ein zeitnahesFeedback durch die Pädagogen möglich ist

15.2 Das Betreute Wohnen in der Außenwohnung

Jugendliche/ junge Erwachsene, die das Trainingswohnen sicher durchlaufen haben, sind bereit, ihre Selbständigkeit in einer Außenwohnung, die ca. 100 m vom Haupthaus entfernt ist, weiter auszubauen und zu festigen. Die Betreuungsdichte ist individuell den Jugendlichen angepasst, jedoch ist das Konzept darauf ausgelegt, dass die Jugendlichen durch Eigenständigkeit und Verantwortungsübernahme irgendwann in die vollständige Selbständigkeit entlassen werden sollen.

Hauptaufgaben bei diesen Jugendlichen/ jungen Erwachsenen sind:

  • Beru fsbegleitung, sowie Hilfestellung bei der Berufsfindung
  • Unte rstützung bei der Alltagsbewältigung mit all seinen Anforderungen
  • Hilfestellung beim Haushalts-, Reinigungs- und Hygieneplan
  • Hilfestellung bei der Übernahme der Verantwortung für die finanziellen Aufwendungen(Fahrgeld, Verpflegungsgeld, Taschengeld, Bekleidungsgeld…)
  • Unterstützung bei Fahrschulangelegenheiten
  • Individuelle Einzelgespräche
  • Hilfestellung bei der Wohnungssuche, sowie dem Ausfüllen der nötigen Anträge nach derMaßnahme
  • Unterstützung und ggf. Nachhilfe bei Problemen in der Berufsschule

16. Gemeinsame Wohnformen für Mütter / Väter und Kinder nach § 19 SGBVIII

Hilfe nach § 19 SGB VIII wird angeboten für Mütter/ Väter und deren Kinder.
Voraussetzung hierfür ist, dass:

  • sie für die Kinder alleine zu sorgen haben,
  • sie der Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung bedürfen
  • die Mutter zu Leistungsbeginn für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen hat

Diese Hilfe dient der Entwicklung, Förderung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit von Müttern und Vätern und damit auch ihrer Elternautonomie. Hierbei stehen der adäquate Umgang, das Versorgen und der positive Beziehungsaufbau zum Kind im Vordergrund.

Während der Betreuung wird darauf hingewirkt, dass die Mütter oder Väter eine
schulische oder berufliche Ausbildung beginnen oder fortführen oder eine Berufstätigkeit aufnehmen. Dieses Ziel, neben der Stabilisierung der  Persönlichkeitsentwicklung, auch eine schulische oder berufliche Qualifikation anzustreben, ist für die Gesamtentwicklung von erheblicher Bedeutung, da diese Qualifikation häufig Voraussetzung dafür ist, dass das Ziel der Hilfe, die selbständige und eigenverantwortliche Lebensführung, erreichbar wird.

Folgende Leistungen werden angeboten:
Elternbezogene Leistungen:

  • Förderung der sozialen Integration
  • Entwicklung und Erhaltung der Mutter/ Vater-Kind Beziehung
  • Beratung und Unterstützung in Fragen schulischer und beruflicher Integration
  • Förderung der aktiven Auseinandersetzung mit der Schwangerschaft bzw. der
    Mutterrolle oder der Vaterrolle

Kindbezogene Leistungen:

  • Förderung altersgerechter und gesunder Ernährung für Kinder
  • Vermittlung praktischer Fertigkeiten und Fähigkeiten bei der Versorgung und
    Erziehung des Kindes
  • Ergänzende Kinderbetreuung:
    • Die Kinderbetreuung wird grundsätzlich durch die Mutter/ den Vater
      wahrgenommen; vorhandene örtliche Angebote zur Kindertagesbetreuung sollen genutzt werden. Mütter/ Väter werden bei der Wahrnehmung des Angebotes unterstützt und begleitet. Eine notwendig ergänzende Kinderbetreuung erfolgt dann, wenn keine örtlichen Angebote vorhanden sind oder diese nicht oder noch nicht dem individuellen Bedarf des Kindes oder der Mutter/ dem Vater entsprechen

17. Qualitätssicherung / Qualitätsentwicklung

Die Reflektion und die permanente Auseinandersetzung mit der eigenen Disziplin, der Profession, ist die Grundvoraussetzung für ein wissenschaftlich fundiertes, praxisnahes sozialpädagogisches Arbeiten mit Kindern, Jugendlichen und Eltern.

  • Dokumentation von Prozessen und Leistungen
    o Vollständige und übersichtliche Aktenführung
    o Verschriftlichung von Zielen und Planungen, die sich aus Hilfeplanung und
    Erziehungsplanung ergeben
    o Tägliche Dokumentation (Tagebuch) über besondere Ereignisse
  • Konzeptionsbeschreibung
    o Verschriftlichung der aktuellen Konzeption (Leitlinien, Leistungsangebot,
    Qualitätsstandards, Methodik, pädagogisches Controlling)
    o KlareOrganisationsstrukturen und Ablaufsicherung
    o Jährliche Überprüfung der Konzeption im Team (Leitung/ Mitarbeiter)
  • Konzeptionssicherung und -umsetzung
    o Überprüfung der Kenntnis und Umsetzung der Konzeption durch Leitung und
    externe Audits
    o Abstimmung pädagogischer Vorstellungen und deren Umsetzung durch
    Strukturieren des Alltags
    o Team- und Fall Supervision
  • Externe Audits

Bescheinigung

Die Mitarbeit in Gremien und Interessensgemeinschaften ist ein wichtiger Aspekt in unserer Arbeit. Wichtig ist hierbei nicht nur der fachliche Austausch, sondern die gegenseitige vertrauensvolle Qualitätssicherung. Unsere Einrichtung ist aktives Gründungsmitglied der IKH e.V. Schleswig-Holstein und Mitglied in der AKSH e.V.

18. Sicherung des Schutzauftrages bei Kindeswohl Gefährdung

(§ 8a SGBVIII)
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Achtung, Unversehrtheit, Schutz, Förderung seiner individuellen und sozialen Entwicklung. Die Wahrnehmung des Schutzauftrages im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Trägern der Hilfen zur Erziehung erfordert Klarheit bei der Aufgabenstellung. Im Mittelpunkt unserer Arbeit und als Grundlage für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung stehen weiterhin das Leitbild der IKH, die IKH-Standards sowie einrichtungsinterne Konzepte und die darin beschriebenen Leistungen. Die IKH-Standards werden genutzt, um die Qualität der Dienste im Bereich der Erziehungshilfen zu sichern und zu entwickeln. Die fachliche Ausgestaltung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen ist in unserem Ablaufverfahren mit der entsprechenden Risikoanalyse und Dokumentation (Anlagen) inhaltlich festgelegt. Das Verfahren zur Sicherstellung des Schutzauftrages stellt für die IKH-Mitglieder eine Ergänzung und Erweiterung der Qualitätsentwicklung in den einzelnen Einrichtungen dar.

Das Jugendamt hat die Verantwortung für die Sicherstellung der Leistungen und Aufgaben des SGB VIII. Dazu gehören die Wahrnehmung des staatlichen Wächteramts und die Realisierung des Schutzauftrags für Kinder und Jugendliche bei Gefährdung ihres Wohls. Der Träger erbringt selbstständig Leistungen gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren Eltern auf Basis entsprechender Vereinbarungen mit dem Jugendamt. Die Leistungserbringung dient der Förderung der Entwicklung und der Erziehung zur eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit der jungen Menschen. Dazu gehört auch, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Die Sicherung des Wohles der Kinder und Jugendlichen in den Fällen, in denen diese Leistungen in Einrichtungen und durch Dienste des Trägers erbracht werden, kann nur auf der Basis eines kooperativen Zusammenwirkens zwischen Jugendamt und Trägern gelingen. Die gemeinsame Verantwortung für Kinder und Jugendliche ergibt sich aus der Gesetzesgrundlage, aus der Leistungsvereinbarung sowie aus der Trägervereinbarung und den hier dargestellten Verfahrensgrundsätzen. In den Verfahrensgrundsätzen sind die Anhaltspunkte für die Kindeswohlgefährdung, die
Verfahrenswege zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos und zum Hinwirken auf
Inanspruchnahme von Hilfe, ggf. einschließlich möglicher Hilfeleistungen des Trägers, konkret formuliert und werden in der entsprechenden Anlage dokumentiert.
Kann durch den Träger eine Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen durch eigene oder Maßnahmen anderer nicht abgewendet werden, werden dem Jugendamt die gewichtigen Anhaltspunkte und ggf. bisher unternommenen Schritte mitgeteilt. Eine Risikoeinschätzung erfolgt unter Einbeziehung einer Fachkraft mit staatlich anerkannter Ausbildung und entsprechender Qualifikation (Fach- u. Fachhochschule, Universität) sowie einer mindestens zweijährigen Berufserfahrung im Bereich der Hilfen zur Erziehung.

Das Ablaufverfahren bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung ist als Anlage beigefügt. Die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung sind in Anlage 1 der Trägervereinbarung (nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und unserer Einrichtung) sowie in unserem Ablaufverfahren ent

18.1 Ablauf bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohl- Gefährdung

Ablauf bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
Die Dokumentation1 der folgenden Punkte ist erforderlich!
Die Leitung der Einrichtung ist umgehend zu informieren!

1. Eingang der ersten Information1

mit möglicherweise „gewichtigen“ Anhaltspunkten auf eine Kindeswohlgefährdung

Anlage 1
2. Teambesprechung/Kollegiale Beratung/Konferenz/Inanspruchnahme von Fachberatung unter Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (³§8a Abs. 2 Satz1)

  • Informationssichtung (Welche Tatsachen sind bekannt?)
  • Hypothesenbildung (Liegen nach allem, was man weiß, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung oder sogar ein akuter Notfall vor, der sofortige Information des JA veranlasst?)
  • Methodenwahl (Welche Möglichkeiten der Thematisierung mit der Familie bestehen ?)
  • Erstellen eines vorläufigen Handlungsplanes
  • Festlegung einer Zeitschiene gemessen an dem Gefährdungspotential
  • ggf. weiter mit Punkt 5 (Information des Jugendamtes)
Anlage 2
3. Auf die Familie zugehen und gemeinsame Problemkonstruktion1 mit der Familie (§ 8a Abs. 2 Satz 2 )

  • Information der Familie über Gefährdungseinschätzung; Konfrontation mit den gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung
  • Ausnahmsweise vertrauliche Thematisierung mit einzelnen Familienmitgliedern oder Bezugspersonen, wenn Hilfezugang sonst gefährdet (§ 8a Abs. 1 Satz 2 am Ende)
  • Klärung der Situation und gemeinsame Problemkonstruktion
  • Entwicklung und Umsetzung eines gemeinsamen Handlungsplanes
      • ggf. Hinwirken auf Inanspruchnahme weiterer Hilfen
      • ggf. Einschaltung Dritter zur Abwendung der Gefährdung
      • ggf. weiter mit Punkt 5 (Information des Jugendamtes)
Anlage 3
4. erneute Bewertung der Situation / des Hilfeprozesses, nach der unter Punkt 2 festgelegten Zeitschiene oder bei festgestellten, neuen
Gesichtspunkten:

    • Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Team/mit Fachberatung unter Beteiligung einer insoweit erfahrenen Fachkraft:
      • Gewährleistung des Kindeswohls: Funktioniert der Handlungsplan? Gibt es eine gemeinsame Problemkonstruktion?
      • Sind weitere Hilfen erforderlich? Ist die Familie zur Inanspruchnahme motivierbar?
      • Vorliegen eines akuten Handlungsbedarfes: Information an das Jugendamt
    • Punkt 3 und 4 wiederholen sich, solange es gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt.
Anlage 2
Anlage 4
5. Information des Jugendamtes ( 8 a Abs. 2 Satz 2 am Ende)

  • Vorherige (ausnahmsweise nachträgliche) Information der Familie über Einschätzung der Notwendigkeit, weitere Hilfe durch das JA zu aktivieren
  • Weitere Nutzung des Zugangs der Familie zur eigenen Hilfe – soweit möglich
Anlage 5
  1. Wir gehen bei der Dokumentation (Ergebnisdokumentation) von fachlichen Standards aus. Beobachtungen werden als Beobachtung (Quellenangabe), Vermutungen als Vermutung und Hypothesen als Hypothese gekennzeichnet.
  2. Wir gehen davon aus, dass das Jugendamt alle auf Kindeswohlgefährdung hinweisenden relevanten Informationen an den Träger weitergibt.
  3. Die Problemkonstruktion beinhaltet die Problemakzeptanz, Problemkongruenz und Hilfeakzeptanz

19. Schulen in der Umgebung

  • Haupt- und Realschule, sowie
  • Grundschule und
  • Integrationsschule
    o Auenwaldschule Böklund (Entfernung ca. 5 km)
  • Gymnasium:
    o Bernstorff Gymnasium Satrup (Entfernung ca. 11 km)
  • Förderschule:
    o Pestalozzi-Schule Schleswig (Entfernung ca. 15 km)
  • Schule für geistig Behinderte:
    o Schule am Markt Süderbrarup (Entfernung ca. 10 km)

Alle Schulen sind sehr gut an das regionale Busnetzwerk angeschlossen.

20. Alles auf einem Blick

  • Herstellung der Schulfähigkeit
    durch zweimonatige Integrationshilfe / Schulbegleitung vor Ort
  • Berufliche Förderung Jugendlicher
    Frühzeitige Eingliederung in das regionale Berufsnetzwerk durch gezielte Praktika; Bewerbertraining durch Rollenspiele und PC- gestützte Einstellungs- und Bewerbungsprogramme
  • Trainingswohnen von Jugendlichen im Haus
    Vorstufe zum betreuten Wohnen; Jugendliche lernen in einem eigenen
    Wohnabschnitt, jedoch direkt im Haus, Schritt für Schritt und begleitet, sich selbst zu versorgen. Sie werden vom pädagogischen Personal intensiv begleitet und betreut.
  • Lösungsorientierte Elternarbeit
    Aktivierung und Einbeziehung der Eltern und anderen Verwandten. Erarbeiten
    adäquater und lebenspraktischer Konfliktlösungsstrategien. Unterstützung und
    Hilfestellung der Eltern durch Strukturierungspläne bei Heimfahrten der Kinder und Jugendlichen.
  • Psychotherapie
    Verhaltens-, Gesprächs-, Spieltherapie als Regelleistung für einen Zeitraum von 6 Monaten durch einrichtungseigene Psychologische Praxis.
  • Musikalische Erziehung
    Einmal wöchentlich erhalten unsere Kinder u. Jugendlichen Klavierunterricht von einer externen Musikpädagogin.

Pädagogische Ziele:

  • Entlastung der Kinder / Jugendlichen / Herkunftsfamilien, um neue
    Entwicklungen zu ermöglichen.
  • Psychische und physische Gesundung durch frühes Einleiten von adäquaten
    Hilfen
  • Herstellung von Schulfähigkeit
  • Klärung der Beziehung zur Herkunftsfamilie
  • Herstellen von Kommunikationsfähigkeit innerhalb der Familie
  • Rückkehr in die Herkunftsfamilie, ansonsten Verselbständigung bzw. neue
    Beheimatung
  • Erhöhung der Sozialchancen durch Vermittlung von Schlüsselqualifikationen
  • Integration in soziale Netzwerke: Sportvereine / Jugendfeuerwehr / CVJM u.a.
  • Erhöhung der Kompetenzen im Umgang mit Behörden / Ämtern / Arbeit
  • Erhöhung der Alltagsbewältigungskompetenz. Einkauf, Organisation, Hygiene,
    Informationsbeschaffung